Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

16

Eine Reihe von in § 84 MinStG verwendeten Begrifflichkeiten sind in § 87 MinStG legaldefiniert. Der § 85 MinStG beinhaltet Sonderregeln für bestimmte Geschäftseinheiten. § 86 MinStG zählt Konstellationen auf, in denen die Anwendung des CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen ist.

Das Verfahren der verwaltungsseitigen Überprüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme des beantragten CbCR-Safe-Harbour ist in § 78 MinStG geregelt.

Der Wesentlichkeitsgrenze-Test des § 84 Abs. 1 Nr. 1 MinStG ist eine vereinfachende Abwandlung der Wesentlichkeitsgrenze des § 56 MinStG. Der Routinegewinn-Test des § 84 Abs. 1 Nr. 3 MinStG knüpft an die Berechnung des substanzbasierten Freibetrags an, die in §§ 58 ff. MinStG normiert ist.

Mit Inanspruchnahme des CbCR-Safe-Harbour verschiebt sich das Übergangsjahr des § 82 Abs. 4 MinStG für das betroffene Steuerhoheitsgebiet. Das kann insb. mit Blick auf § 82 Abs. 3 MinStG für die Steuerpflichtigen auch Mehrbelastungen zur Folge haben, die mit den Vorteilen des CbCR-Safe-Harbour abgewogen werden müssen.

Gemäß § 55 Abs. 1 MinStG ist bei in Minderheitseigentum stehenden Gruppen die Ermittlung des effektiven Steuersatzes nach § 53 MinStG so vorzunehmen, als ob es sich bei dieser Gruppe um eine separate Unternehmensgruppe handeln würde. E...

Daten werden geladen...