Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

5. Rechtsfolge bei qualifizierten Gesellschaftern (Abs. 1)

26

Ist eine Alternative des § 69 Abs. 1 Nr. 1—3 MinStG erfüllt, kommt es auf Ebene der obersten Muttergesellschaft zu einer Kürzung des Mindeststeuer-Gewinns. Die Muttergesellschaft hat die betragsmäßige Kürzung im Mindeststeuer-Bericht zu dokumentieren. Fraglich ist, ob eine Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns überhaupt notwendig ist. Ergibt sich, dass die Mindeststeuergewinne und die erfassten Steuern gem. § 69 Abs. 1 MinStG auf 0 € zu kürzen sind, sollte auf die Berechnung des Effektivsteuersatzes verzichtet werden; stattdessen sollten lediglich eine Freistellung sowie entsprechende Angaben im Mindeststeuerbericht erfolgen. Gleiches sollte auch für Organgesellschaften von Organträger-Personengesellschaften Anwendung finden, sofern diese selbst oberste Muttergesellschaften sind oder die Voraussetzungen des § 69 Abs. 3 Nr. 2 MinStG erfüllen. In sämtlichen genannten Fällen sollte ausschließlich eine „Null-Meldung“ im Mindeststeuerbericht sowie in der Steueranmeldung erforderlich sein.

27

Das Gesetz regelt hingegen nicht den Fall, wie eine steuerliche Belastung unterhalb des ...

Daten werden geladen...