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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Rechtsfolge: Korrektur von Erträgen, Aufwendungen, Gewinnen und/oder Verlusten

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Rechtsfolge der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 37 Abs. 1 MinStG ist eine Korrektur des Mindeststeuer-Jahresüberschusses bzw. Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags einer Geschäftseinheit nach § 18 Nr. 12 i.V.m. § 37 Abs. 1 MinStG. Der Korrekturbetrag ist jeweils auf Ebene einer vom Anwendungsbereich erfassten Geschäftseinheit eines Steuerhoheitsgebiets zu ermitteln.

45

Zur Bestimmung des Korrekturbetrags einer vom Wahlrecht erfassten Geschäftseinheit sind in einem ersten Schritt die betroffenen Geschäftsvorfälle mit einer oder mehreren Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets, die Teil eines gemeinsamen Gruppenbesteuerungssystems sind, und etwaige daraus resultierende Ergebniswirkungen zu identifizieren.

In einem zweiten Schritt ist eine Konsolidierung (Zusammenfassung) der entsprechend bestimmten Geschäftsvorfälle nach Maßgabe der Konsolidierungsgrundsätze der obersten Muttergesellschaft vorzunehmen. Dies entspricht einer Zwischenergebniseliminierung in Vorbereitung zur Erstellung des Konzernabschlusses. Dieser Konsolidierungssch...

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