Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Kürzung um Mindeststeuer-Verluste im Bezugszeitraum (Verlustrücktrag) (Abs. 4 Nr. 3)

124

Gemäß § 74 Abs. 4 Nr. 3 MinStG wird der Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit um im Bezugszeitraum entstehende Mindeststeuer-Verluste gekürzt.

125

Der Mindeststeuer-Verlust ermittelt sich nach §§ 15 ff. MinStG.

S. 1210

126

Nach hier vertretener Auffassung ist in einem ersten Schritt der Abzug der erfassten Steuern gem. § 74 Abs. 4 Nr. 1 MinStG (Rz. 112) und in einem zweiten Schritt der Abzug der (fiktiven) Ausschüttungen gem. § 74 Abs. 4 Nr. 2 MinStG vorzunehmen (Rz. 118), bevor in einem dritten Schritt die Mindeststeuer-Verluste abgezogen werden.

127

Nach dem Wortlaut von § 74 Abs. 4 Nr. 3 MinStG kürzen Mindeststeuer-Verluste nur einen Mindeststeuer-Gewinn, wenn diese Verluste innerhalb des bis zu dreijährigen Bezugszeitraums des jeweiligen Gewinnjahres entstehen. Abs. 4 Nr. 3 regelt damit den Rücktrag von Mindeststeuer-Verlusten in vorangegangene Jahre, die im Bezugszeitraum liegen. Zur Verwendungsreihenfolge für den Rücktrag eines Mindeststeuer-Verlusts gem. § 74 Abs. 3 Satz 2 MinStG s. Rz. 98 ff.

128

§ 74 MinStG sieht — anders als etwa § 10d EStGkeine Einschränkungen der Höhe nach bei der Verlustverrechnung vor.

129

Erst wenn keine Einheit der Unternehmensgruppe ...

Daten werden geladen...