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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Als staatenlos qualifizierende transparente Einheiten (Abs. 2 Satz 2)

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Handelt es sich bei der transparenten Einheit nicht um die OMG oder eine Einheit, die für Zwecke einer PES steuerpflichtig ist, so ist diese transparente Einheit gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 MinStG als staatenlos zu behandeln. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der OECD um den Regelfall für transparente Einheiten.

43

Wurde eine transparente Einheit als staatenlos eingestuft, bedeutet dies im Umkehrschluss jedoch nicht, dass auch ihre Einkünfte zwangsläufig als staatenlos zu qualifizieren sind. Vielmehr wird der Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag (vgl. § 15 MinStG Rz. 10 ff. bei steuertransparenten Einheiten gem. § 43 Abs. 1 MinStG gekürzt oder nach § 43 Abs. 2 MinStG auf andere Einheiten und Betriebsstätten allokiert (vgl. § 43 MinStG Rz. 26 ff.). Im Ergebnis werden ihre Aufwendungen und Erträge damit anderen Steuerjurisdiktionen zugerechnet. Lediglich für umgekehrt hybride Einheiten verbleiben Einkünfte im „staatenlosen Raum“ und sind infolgedessen gesondert der Mindeststeuer zu unterwerfen.

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