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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Mindeststeuerpflicht von Joint Ventures (Abs. 2)

40

Steuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 2 MinStG auch Joint Ventures, Joint-Venture-Tochtergesellschaften sowie Betriebsstätten eines Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft, die die Voraussetzungen des § 86 Abs. 2 MinStG erfüllen. Aufgrund des Umstands, dass die oberste Muttergesellschaft am Joint Venture zu mindestens 50 Prozent beteiligt sein muss, können diese — ungeachtet des Umstands der separaten Berechnung des Steuererhöhungsbetrags (§ 65 Abs. 1 MinStG) — zwei Unternehmensgruppen angehören.

41

Joint Ventures gehören rein rechtlich nicht zur Unternehmensgruppe und sind daher auch keine Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe im Sinne des MinStG. Um auch Joint Ventures in die Gesetzessystematik zu integrieren, enthält § 3 Abs. 2 MinStG die Fiktion, dass die in § 1 Abs. 2 MinStG gelisteten Steuerpflichtigen als Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gelten.

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