Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Grundsätzlicher Ausschluss vom CbCR-Safe-Harbour (Abs. 2 Satz 1)
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§ 85 Abs. 2 Satz 1 MinStG schließt den Belegenheitsstaat einer transparenten obersten Muttergesellschaft aus den o.g. Gründen (s. Rz. 4) grds. vom Anwendungsbereich des CbCR-Safe-Harbour aus. Dieser Ausschluss erstreckt sich grds. auf sämtliche Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe, die in dem betreffenden Steuerhoheitsgebiet belegen sind. Zur fortbestehenden Möglichkeit einer Inanspruchnahme des CbCR-Safe-Harbour für dort belegene Geschäftseinheiten einer Joint-Venture-Gruppe s. Rz. 17.
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Verfügt die transparente oberste Muttergesellschaft im zu testenden Steuerhoheitsgebiet über eine Betriebstätte, so erstreckt sich der Ausschluss vom CbCR-Safe-Harbour nicht auch auf den Betriebsstättenstaat. Denn die der Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne bzw. Verluste werden dort in die län S. 1314 derbezogene Berichterstattung aufgenommen , so dass deren Daten zur Risikoabschätzung im Rahmen des CbCR-Safe-Harbour herangezogen werden können. Unter dieser Prämisse gilt dies auch für inländische Betriebsstätten im Belegenheitsstaat der transparenten o...