Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Ansatz- und Bewertungsanpassungen, Verrechnung von latenten Steuern und Nichtansatz eines Aktivüberhangs (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)
a) Ansatz- und Bewertungsanpassungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 1)
aa) Überblick
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Die Vorschrift in § 50 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 MinStG bestimmt, dass Auswirkungen von Ansatz- und Bewertungsanpassungen auf einen latenten Steueranspruch für Zwecke der Berechnung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern keine Berücksichtigung finden. Die Regelung ist Ausdruck eines übergeordneten Prinzips, wonach ermessensbehaftete, durch die Unternehmensführung zu treffende Entscheidungen keinen Einfluss auf die Höhe der zu berücksichtigenden latenten Steuern für Zwecke des MinStG haben sollen. Die Norm gilt als eine der zentralen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abbildung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Dem Grundsatze nach stellt die Regelung sicher, dass steuerliche Verluste für Zwecke der Mindeststeuer in derselben Periode zu berücksichtigen sind, in der der korrespondierende Verlust ökonomisch entstanden ist. § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 1 MinStG regelt dabei...