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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. § 18 Nr. 10 MinStG

17

§ 18 MinStG dient laut Gesetzesbegründung als Scharniernorm zwischen der Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts in § 15 MinStG und den im Katalog aufgeführten Anpassungsbeträgen. Die Hinzurechnungen und Kürzungen sollen den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust so anpassen, dass er möglichst weitgehend die steuerliche Behandlung der aufgeführten Posten in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten reflektiert, die üblich und charakteristisch für die Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns der meisten Mitgliedsstaaten des IF sind.

18

In § 18 Nr. 10 MinStG werden u.a. auch steuerliche Zulagen nach § 28 MinStG genannt, die den Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag mindern oder vermehren. § 18 Nr. 10 MinStG gelangt hier nur dann zur Anwendung, wenn eine marktfähige und übertragbare steuerliche Zulage nicht ohnehin nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften als Ertrag berücksichtigt wurde, sondern als Minderung des Steueraufwands. In letzterem Fall würde die Anwendung der Vorschrift zu einer Mehrung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses bzw. einer Minderung des Mindests...

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