Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Hybride Finanzierungsstrukturen wurden bereits im Vorfeld der Verabschiedung der OECD-Model Rules als Möglichkeit zur Vermeidung eines Steuererhöhungsbetrages diskutiert. Im Blueprint aus dem Jahr 2020 wurde auch insoweit bereits darauf hingewiesen, dass Anpassungen vorgesehen werden sollten für Fälle, in denen die steuerliche von der handelsrechtlichen Gewinnermittlung abweicht. Letztlich haben sich jene Bedenken in Art. 3.2.7. der Model Rules und unionsrechtlich Art. 16 Abs. 8 der EU-Richtlinie niedergeschlagen.
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Im Diskussionsentwurf fand sich die Norm zunächst in § 25 wieder und verschob sich ohne wesentliche inhaltliche Neuerung in § 26 des Referentenentwurfs, wo sie auch im finalen MinStG verblieb. Letztlich wurde dabei nur Satz 2 des § 25 des Diskussionsentwurfes im finalen MinStG in zwei Sätze untergliedert.