Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Mehrjährige Folgewirkungen von Anpassungen
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§ 16 MinStG scheint davon auszugehen, dass es den „richtigen“ Verrechnungspreis gibt. Insoweit ist jedoch zu konstatieren, dass die Verrechnungspreisermittlung anhand des Fremdvergleichsgrundsatzes häufig die Anwendung ökonomischer Methoden erfordert und mithin oft ein weiter Auslegungsspielraum hinsichtlich dessen besteht, was als fremdüblich anzusehen ist. Folglich gibt es nicht den einen „richtigen“ Verrechnungspreis. In diesem Zusammenhang zeigen die Betriebsprüfungspraxis bei internationalen Konzernen, dass regelmäßig erhebliche Divergenzen der beteiligten Fisci darüber bestehen, was als fremdüblich gilt. Insofern werden in Betriebsprüfungen für ein und dieselbe Geschäftsbeziehung oftmals unterschiedliche Anpassungen vorgenommen, Die Regelung des § 16 Abs. 3 MinStG kann in der Praxis in diesem Zusammenhang zu einem enorm hohen Aufwand führen.
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Eine Geschäftseinheit in den Niederlanden liefert im Jahr 2024 Fertigprodukte an die in Deutschland belegene Geschäftseinheit B zum Weitervertrieb auf dem deutschen Markt. Bei der Geschäftseinheit in den Niederlan...