Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Die Regelung in § 18 Nr. 4 i.V.m. § 22 MinStG ist systematisch den Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften (sog. Book-to-Tax-Adjustments) zuzuordnen, die grds. die Ergebnisse aus der Rechnungslegung an eine steuerliche Bemessungsgrundlage angleichen sollen. Mit dieser Vorschrift sollen erfolgsneutral im Other Comprehensive Income (OCI) (s. § 7 MinStG Rz. 207 ff.) erfasste Wertänderungen — aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen — in die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts einbezogen werden. So sollen im Ergebnis asymmetrische Auswirkungen auf den effektiven Steuersatz vermieden werden, die entstehen, wenn — wie bspw. in den IFRS vorgesehen — Wertsteigerung erfolgsneutral im OCI und Wertminderungen — wie u.a. eine erhöhte Abschreibung auf Basis des neubewerteten Wertes — erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
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Die Regelung des §§ 22 MinStG ist notwendig, weil nach bestimmten Rechnungslegungsstandards ein Wahlrecht besteht, Sachanlagen nach der sog. Neubewertungsmethode (revaluation method) ...