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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht

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Der zusätzliche Steuererhöhungsbetrag des § 46 Abs. 1 MinStG kann zu einer Steuererhebung im Verlustfall führen und bricht damit gleich mit zwei Grundprinzipien: Einerseits widerspricht dies dem Wesensmerkmal der Ertragsteuer, wonach eine Steuer nur auf Erträge anfällt. Andererseits könnte dies dem Leistungsfähigkeitsprinzip bzw. dem objektiven Nettoprinzip widersprechen. Da § 46 Abs. 1 MinStG durch Art. 21 Abs. 5 RL vorgegeben ist, muss § 46 Abs. 1 MinStG grundsätzlich am Maßstab der Unionsgrundrechte gemessen werden. Da der EuGH das Leistungsfähigkeitsprinzip bzw. objektive Nettoprinzip in seiner Rechtsprechung bisher nicht hinreichend effektuiert hat, ist jedoch fraglich, ob die Unionsgrundrechte erfolgreich gegen § 46 Abs. 1 MinStG vorgebracht werden könnten. Vor allem wird § 46 Abs. 1 MinStG durch Abs. 3 aber wesentlich entschärft und ermöglicht damit die Steuerzahlung in ein Geschäftsjahr zu verlagern, in dem ein Mindeststeuer-Gesamtgewinn erzielt wird. Da § 52 Abs. 3 MinStG im Fall eines Verlustrücktrags die Anwendung des § 46 Abs. 3 MinStG ausschließt, dürften die gleichheitsrechtlichen Bedenken aber nicht vollständig aus...

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