Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Anpassung bei abweichendem Buchwert nach MinStG (Mindeststeuer-Buchwert) (Abs. 1a Satz 2)
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Sollte eine Ansatz- resp. Bewertungsgrundsatz oder eine Einzelregelung des MinStG einen abweichenden Bewertungsansatz erfordern, sind die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss enthaltenen latenten Steuern anzupassen (§ 50 Abs. 1a Satz 2 MinStG). Konzeptionell erfordert dies entweder die Eliminierung der in der Rechnungslegung erfassten latenten Steuern und die Ersetzung durch die nach MinStG ermittelten latenten Steuern (Methode 1) oder die Erfassung einer Differenzgröße, die die Abweichung zwischen handelsrechtlichem Wertansatz und Mindeststeuer-Buchwert widerspiegelt (Methode 2).
S. 866
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Unabhängig von der angewandten Methode bewirkt ein vom handelsrechtlichen Wertansatz abweichender Mindeststeuer-Buchwert beispielsweise eine zusätzliche temporären Differenz, auf deren Basis latente Steuern zu ermitteln sind.
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Die OECD-VWL Juni 2024 nennt zahlreiche Beispiele, wann ein abweichender Mindeststeuer-Buchwert vorliegen kann. Exemplarisch werden folgende Sachverhalte genannt:
Korrekturposten Pensionsaufwand (Art. 3.2.1(i) GloBE-MV; § 25 MinStG),
Verwendung der...