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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards

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§ 69 MinStG setzt Art. 38 der MinStRL um, der wiederum auf Art. 7.1. der GloBE-MV beruht. Die deutsche Vorschrift folgt grundsätzlich den Vorgaben der MinStRL und setzt diese um. Eine Besonderheit stellt jedoch die Umsetzung des Art. 38 Abs. 2 Bucht. a MinStRL dar. Nach der Richtlinie erfolgt eine Kürzung des Mindeststeuer-Gewinns bei Beteiligung einer natürlichen Person nur, wenn diese in S. 1106 dem gleichen Steuerhoheitsgebiet steuerlich ansässig ist, in dem auch die oberste Muttergesellschaft gelegen ist, und ihre Beteiligung ihr einen Anspruch auf höchstens 5 % der Gewinne und Vermögenswerte der obersten Muttergesellschaft gibt. In der deutschen Umsetzung in § 69 Abs. 1 Nr. 2 MinStG entfällt hingegen die Voraussetzung einer Ansässigkeit des Gesellschafters in demselben Steuerhoheitsgebiet, in dem die oberste Muttergesellschaft belegen ist. Voraussetzung ist allein, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die höchstens zu 5 % an der obersten Muttergesellschaft beteiligt ist. Die Gesetzesbegründung geht nicht explizit auf diese abweichen...

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