Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Innehaben einer Kontrollbeteiligung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
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§ 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 MinStG trifft die Annahme, dass die Muttergesellschaft für Zwecke des § 9 Abs. 3 Satz 1 MinStG über eine Kontrollbeteiligung an der niedrig besteuerten Einheit verfügt. Die Muttergesellschaft wird also — unabhängig von ihrer tatsächlichen Eigenkapitalbeteiligung — fiktiv so behandelt, als würde sie eine Kontrollbeteiligung an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit halten. Dies gilt selbst dann, wenn sie tatsächlich keine Mehrheitsbeteiligung hält.
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Diese Annahme dient dazu, auf Ebene der Muttergesellschaft die hypothetische Vollkonsolidierungspflicht auszulösen (s. Rz. 33 ff.) und damit eine konsistente Anwendung der Rechnungslegungsstandards sicherzustellen. Damit werden alle Erträge und Aufwendungen in den hypothetischen Konzernabschluss einbezogen. Die Anwendung der Equity Methode scheidet aus. Nur so lässt sich letztlich ein zutreffender Betrag des Mindeststeuer-Gewinns ermitteln, der den fremden Gesellschaftern zuzurechnen ist.