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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Anwendungsbereich

9

Voraussetzung für die Anwendung von § 65 MinStG ist, dass die veräußernde oder erwerbende Geschäftseinheit Bestandteil einer Mindeststeuergruppe ist, auf welche die Regelungen des MinStG Anwendung finden. Ferner muss es sich bei der veräußerten oder erworbenen Beteiligung dem Wortlaut der Vorschrift nach um eine Kontrollbeteiligung handeln. Somit unterfällt nicht jegliche Beteiligungsveräußerung dem Anwendungsbereich der Vorschrift (s. Rz. 20 ff.).

S. 1056

10

In persönlicher Hinsicht verlagert § 65 MinStG die Bestimmung der steuerlichen Auswirkungen auf die Ebene der verkauften Geschäftseinheit. Diese wird so behandelt, als hätte sie selbst ihre Vermögenswerte und Schulden an die erwerbende Unternehmensgruppe verkauft. Somit werden die sich hieraus ergebenden Effekte über die veräußerte Geschäftseinheit der veräußernden Unternehmensgruppe zugerechnet.

11

In zeitlicher Hinsicht hat § 65 MinStG einen punktuellen Anwendungsbereich. Er betrifft den Zeitpunkt der Veräußerung und des Erwerbs und damit die in diesem Zeitpunkt vorliegenden Vermögenswerte und Schulden. Die Auswirkungen des § 65 MinStG auf die...

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