Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Die Möglichkeit für Safe-Harbour -Regelungen ergibt sich aus Art. 32 MinStRL. In den GloBE MV ist die Möglichkeit für Safe Harbours in Art. 8.2.1 vorgesehen. Die Vorschrift setzt Punkt 2 der vom Inclusive Framework on BEPS am angenommenen OECD VWL zum Safe Harbours and Penalty Relief um. Die Anwendung der vereinfachten Berechnungen auf unwesentliche Geschäftseinheiten ist unter Punkt 6.6 der OECD VWL aus Dezember 2023 enthalten.