Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Regelung des § 79 MinStG ist mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union vom in das nationale Recht eingefügt worden. Die Regelung war im Gesetzentwurf noch nicht enthalten, sondern wurde im Rahmen der Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) ergänzt.