Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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§ 4 MinStG lässt sich nicht unmittelbar einem einzelnen Artikel der MinStRL oder der GloBE-MV zuordnen. Vielmehr setzt § 4 MinStG verschiedene grundlegende Artikel beider internationaler Regelungswerke um, die sowohl in der MinStRL (insbesondere in Art. 3) als auch in den GloBE-MV (insbesondere in Art. 1 und 10) enthalten sind. Die folgende Tabelle stellt die umgesetzten Regelungsquellen gegenüber:
S. 59
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Regelung im MinStG
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Entsprechende Regelung in der MinStRL Art. 3 „Begriffsbestimmungen“ |
Entsprechende Regelung in den GloBE-MV
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Abweichungen zwischen dem MinStG und den internationalen
Regelungen
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§ 4 Abs. 1
„Umfang der Unternehmensgruppe“ |
Art. 3 Nr. 3
„Gruppe“ |
Article 1.2.
„MNE Group and Group“ |
GloBE-MV differenzieren zwischen nationalen und internationalen
Unternehmensgruppen
|
§ 4 Abs. 2
„Geschäftseinheit“ |
Art. 3 Nr. 2
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