Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionprimärrecht
12a
Konkrete Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit des § 42 MinStG mit Verfassungsrecht sowie Unionsprimärrecht bestehen, abseits möglicher allgemeiner verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Bedenken gegen die Mindeststeuer, soweit ersichtlich, nicht.