Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Sonderbehandlung von Genossenschaftsdividenden (Abs. 1 Nr. 2)
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Kommt es zur Ausschüttung einer Genossenschaftsdividende (vgl. zur Definition Rz. 21) einer Versorgungsgenossenschaft (vgl. zur Definition Rz. 13) und ist der Dividendenempfänger eine natürliche Person ist diese grundsätzlich abzuziehen. Auf die tatsächliche Besteuerung beim Dividendenempfänger kommt es nicht an. Juristische Personen sind als Dividendenempfänger nicht von der Regelung erfasst.