Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

§ 19 Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

  • 1. erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

  • 2. Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

  • 3. unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

S. 353

MinStRL

Artikel 16 Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste

(1) Für die Zwecke dieses Artikels gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • a) „Nettosteueraufwand“ bezeichnet den Nettobetrag der folgenden Posten:

    • i) als Aufwand aufgelaufene erfasste Steuern und laufende und latente erfasste Steuern, die im Einkommensteueraufwand berücksichtigt werden, einschließlich erfasster Steuern auf Erträge, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sind,

    • ii) latente Steueransprüche, die auf Verluste für das Geschäftsjahr zurückzuführen sind,

    • iii) als Aufwand aufge...

Daten werden geladen...