Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 19 Gesamtsteueraufwand
Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
1. erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2. Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3. unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.
S. 353
MinStRL
Artikel 16 Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
(1) Für die Zwecke dieses Artikels gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) „Nettosteueraufwand“ bezeichnet den Nettobetrag der folgenden Posten:
i) als Aufwand aufgelaufene erfasste Steuern und laufende und latente erfasste Steuern, die im Einkommensteueraufwand berücksichtigt werden, einschließlich erfasster Steuern auf Erträge, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sind,
ii) latente Steueransprüche, die auf Verluste für das Geschäftsjahr zurückzuführen sind,
iii) als Aufwand aufge...