Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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§ 100 MinStG ähnelt dem § 1 Abs. 1 Satz 1 MinStG dar, der die Mindeststeuerpflicht „ungeachtet der Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ anordnet. § 100 MinStG will aber nicht die Abkommenskonformität der Mindestbesteuerung selbst „klarstellen“, sondern dass aus der Mindestbesteuerung alleine keine Abkommensberechtigung z.B. für Personengesellschaften erwächst.