Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Veräußerungsgewinne und -verluste nach IFRS
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Bei einer Bewertung der Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert — entweder weil diese originär gem. IFRS 9 bewertet werden oder wegen der Verkaufsabsicht unter die Regelungen des IFRS 5 fallen — kann es bei der Veräußerung grds. zu keinen Erfolgswirkungen kommen, weil die Wertänderungen der Anteile bereits vor der Veräußerung bei der Ermittlung der Ausgangsgröße des Mindeststeuer-Gewinn und -Verlust nach § 15 MinStG erfasst werden, wenn die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam gem. IFRS 9 bzw. 5 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Ein Herausrechnen der Veräußerungsgewinne und -verluste ist mithin nach IFRS regelmäßig nicht notwendig.
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Sollten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumente/Eigenkapitalbeteiligungen im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) erfasst werden, sind diese gem. IFRS 9. auch bei Realisation nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern („zu recyceln“); im Gegensatz zur Behandlung von Schuldinstrumenten, bei denen die kumulierten...