Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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E. Berechnung des effektiven Steuersatzes mangels effektivem Steuersatz nach § 53 Abs. 1 MinStG (Abs. 4)
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§ 88 Abs. 4 MinStG schreibt vor, wie der effektive Steuersatz, der für die Ermittlung des Zurechnungsschlüssels nach Abs. 2 benötigt wird, alternativ zu bestimmen ist, wenn ein nach § 53 Abs. 1 MinStG ermittelter Steuersatz für ein Steuerhoheitsgebiet nicht existiert. Es werden dabei drei Fälle unterschieden. Im ersten Fall erfolgt keine Ermittlung eines effektiven Steuersatzes nach § 53 Abs. 1 MinStG, da für ein Steuerhoheitsgebiet ein CbCR Safe Harbour nach §§ 84 bis 87 MinStG in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall ist der nach § 87 Abs. 8 MinStG vereinfacht berechnete effektive Steuersatz zu verwenden.
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Im zweiten Fall existiert in dem Belegenheitsstaat der Einheit eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer und die Unternehmensgruppe hat deswegen den Safe Harbour nach § 81 MinStG in Anspruch genommen und keinen effektiven Steuersatz ermittelt. Der effektive Steuersatz ist dann zu bestimmen, in dem die Summe aus der Summe der Steuern sowie der zu zahlenden Ergänzungssteuer durch die Summe des Mindeststeuer-Gewinns dividiert wird. In § 88 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 MinStG wird explizit darauf hingewiesen, dass dafür die ...