Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Die Vorschrift ist ohne sekundärrechtliche Vorgabe vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt worden. Eine Regelung fehlt in den GloBE-MV ebenfalls. Die Norm entlehnt sich stattdessen den Ausführungen in Kapitel 2.4 der OECD-VWL Februar 2023, in denen erstmalig die Besonderheiten der Behand S. 689 lung von qualifizierten Sanierungserträgen berücksichtigt wurden und die zur entsprechenden Anpassung des OECD-Kommentars zu Art. 3.2.1 GloBE-MV geführt hat.