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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

4. Fiktive Drittbeteiligung an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

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§ 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 MinStG enthält eine fiktive Drittbeteiligung für den Fall, dass die Muttergesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) nicht alle Eigenkapitalbeteiligungen an der niedrig besteuerten Einheit hält. Demnach sind für Zwecke des § 9 Abs. 3 Satz 1 MinStG alle Eigenkapitalbeteiligungen an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit die nicht unmittelbar oder mittelbar von der Muttergesellschaft gehalten werden, so zu behandeln, als wären sie von Personen gehalten, die nicht der Unternehmensgruppe S. 224 angehören. Dies gilt unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen. Werden damit Eigenkapitalbeteiligungen an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit von anderen Gruppengesellschaft gehalten, so sind diese gleichwohl für Zwecke des § 9 Abs. 3 Satz 1 MinStG als außenstehende Dritte zu behandeln.

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Durch die Annahme des § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 MinStG soll sichergestellt werden, dass nur die Einkünfte, die der Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar tatsächlich zuzurechnen sind, in die Berechnungen des Minderungsbetrags eingehen.

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