Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
8
Die Umsetzung der Regelung im deutschen Mindeststeuergesetz sollte grundsätzlich im Einklang mit den GloBE-MV stehen, da zumindest auf OECD Ebene mit Anpassung der Kommentierung (siehe Rz. 7) durch die OECD-VWL Februar 2023 die Korrektur von Aufwendungen bei fondsgebundenen Versicherungen, die in Zusammenhang mit Erträgen stehen, die aus dem Mindeststeuer-Jahresergebnis gekürzt werden, geregelt wurde. Eine Abweichung zur EU-Richtlinie besteht insoweit allerdings weiterhin.
9
Das MinStG stellt eine zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie dar und entspricht dieser in Bezug auf die Kürzung von Dividenden und Gewinnen oder Verlusten aus Eigenkapitalbeteiligungen gemäß §§ 18 Nr. 2 und 3, §§ 20 und 21 MinStG. § 18 Nr. 11 i.V.m. § 33 MinStG stellt eine Ausweitung der Hinzurechnungen und Kürzungen im Rahmen der Ermittlung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste gemäß Artikel 16 Abs. 1 und 2 der EU-Richtlinie dar. Diese ist aber auf eine entsprechende Ausweitung des Anwendungsbereichs der GloBE-MV zurückzuführen, sodass davon ausgegangen werden kan...