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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Aufforderung zum Nachweis (Abs. 1 Nr. 2)

11

Nach Nr. 2 ist zudem erforderlich, dass die zuständige Finanzbehörde die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten innerhalb von 36 Monaten nach Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts unter Angaben von besonderen Gründen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung auffordert. Es kommt mithin nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe oder die Abgabefrist für den Mindeststeuer-Berichts an, sondern wann dieser tatsächlich dem Staat im Rahmen des Informationsaustauschs zur Verfügung gestellt wird. Bei der Fristberechnung und der Prüfung, ob der Anwendungsbereich des § 78 MinStG tatsächlich eröffnet ist, ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige nicht nachvollziehen kann, wann dem anderen Staat die Informationen tatsächlich bereitgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund muss die Finanzverwaltung entweder nachweisen, wann der Austausch tatsächlich stattgefunden hat.

Aus Vereinfachungsgründen wäre es durchaus möglich gewesen auf die Abgabefrist des Mindeststeuer-Berichts bzw. den spätmöglichsten Zeitpunkt der Weiterleitung abzustellen. Der Wortlaut der GloBE MV und des Gese...

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