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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Separate Ermittlung Steuersatz und Steuererhöhungsbetrag (Abs. 1 Satz 1)

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Im Minderheitseigentum stehend bedeutet, dass die oberste Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu 30 % oder weniger an der Geschäftseinheit beteiligt ist (vgl. Abs. 3 Satz 1), diese aber dennoch S. 999 im Konzernabschluss konsolidiert wird, vgl. § 4 Abs. 1 MinStG. Auf die dortige Kommentierung wird ergänzend verwiesen, § 4 MinStG Rz. 57 ff.

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Abs. 1 Satz 1 gibt vor, dass der effektive Steuersatz nach § 53 MinStG und der Steuererhöhungsbetrag nach § 54 MinStG für in Minderheitseigentum stehende Gruppen (Abs. 3 Satz 3), so vorzunehmen ist, als ob es sich bei diesen Gruppen um separate Unternehmensgruppen handeln würde. Somit könnte eine multinationale Unternehmensgruppe zwei oder mehr Berechnungen in Bezug auf die in einem Land ansässigen Einheiten durchführen, eine für die Mitglieder der minderheitsbeherrschten Untergruppe und die andere für den Rest der multinationalen Unternehmensgruppe

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Beispiel:

Die UPE hält 20 % der Eigentumsanteile von A Co, die 90 % von B Co 1 und B Co 2 (mit Sitz im Staat B) besitzt. Die verbleibenden 10 % der Eigentums...

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