Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Qualifizierte Tochtergesellschaft als ausgeschlossene Einheit (Abs. 2 Satz 2)
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§ 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 MinStG statuiert mit den sog. „qualifizierten Tochtergesellschaften“ eine eigenständige vierte Fallgruppe für die Bestimmung einer ausgeschlossenen Einheit. Satz 2 dient daher als Erleichterung für Organisationen ohne Erwerbszweck i.S.d. Abs. 1 Nr. 3, die 100%ige Tochtergesellschaften mit kommerziellen Tätigkeiten betreiben, um ihre gemeinnützige Arbeit zu finanzieren. Satz 2 und 3 übernehmen inhaltlich die Sonderregelung aus Punkt 1.6 der OECD-VWL Februar 2023 sowie dem GloBE-MK 2025 (s. Rz. 9), die sich mit der Auslegung von „Nebentätigkeiten“ i.S.d. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b für 100%ige Tochtergesellschaften von Organisationen ohne Erwerbszweck befassen. Während der GloBE-MK 2025 diese Regelung systematisch als Konkretisierung des Tätigkeitstests nach Buchst. b einordnet, wählt der deutsche Gesetzgeber mit Abs. 2 Satz 2 und 3 eine eigenständige gesetzliche Ausgestaltung. Die MinStRL enthält hierzu keine ausdrückliche Vorgabe; im Lichte von Erwägungsgrund 24 darf die Regelung des Punkt 1.6 der OECD-...