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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Rechtsfolgen

161

Der nicht ausgeschüttete Mindeststeuer-Gesamtgewinn für das dritte, vierte und fünfte Geschäftsjahr des Fünfjahreszeitraums (s. Rz. 159) führt „im Jahr des Widerrufs“ zu einem Ergänzungssteuerbetrag i.H.v. 15 % dieses nicht ausgeschütteten Gewinns. Das „Jahr des Widerrufs“ ist gesetzlich nicht definiert, weshalb unklar ist, wann der Ergänzungssteuerbetrag entsteht. Art. 43 Abs. 5 Unterabs. 2 der MinStRL („für das Geschäftsjahr“) und Art. 7.6.6 der GloBE-Mustervorschriften („in the revocation year“) sind ebenso unklar. Nach hier vertretener Auffassung ist damit das Jahr gemeint, in welchem der Widerruf erstmals Wirkung entfaltet, d.h. das erste Geschäftsjahr nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums. Das BMF sollte hierzu eine Regelung in das Auslegungsschreiben zum MinStG aufnehmen.

162

Nach Auffassung des Autors bedeutet der Verweis auf Teil 2 des MinStG in § 77 Abs. 6 Satz 2 MinStG, dass die allgemeinen Grundsätze für die Zurechnung des NES, des PES und des SES Anwendung finden (s. Rz. 75 ff.).

S. 1216

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