Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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In § 18 MinStG werden Art. 3.2.1 der GloBE-MV einschließlich der Definition der „Policy Disallowed Expenses“ aus Art. 10.1.1. GloBE-MV sowie Art. 16 Abs. 2 der MinStRL einschließlich der Definition der „grundsätzlich unzulässigen Aufwendungen“ aus Art. 16 Abs. 1 Buchst. f MinStRL umgesetzt. Der Wortlaut der Vorschriften des deutschen MinStG entspricht inhaltlich dabei in großen Teilen auch dem Inhalt der MinStRL und den GloBE-MV.
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Unterschiede bestehen insbesondere darin, dass der deutsche Gesetzestext des § 18 MinStG bereits die konkrete Rechenlogik („vermehrt um“ bzw. „vermindert um“) im Gesetzestext aufgenommen hat, während die GloBE-MV sowie die MinStRL dies zunächst offenlassen und lediglich über den GloBE-MK klarstellen. In Bezug auf die einzelnen Korrekturvorschriften listen Art. 3.2.1 der GloBE-MV sowie Art. 16 Abs. 2 MinStRL zunächst nur die den §§ 18 Nr. 1—9 u. 14 MinStG entsprechenden Normen auf, während die verbleibenden Korrekturen über die jeweiligen Einzelnormen geregelt werden. § 18 MinStG führt demgegenüber abschließend sämtliche Korrekturvorschrift...