Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Regelmäßige Anpassung an den beizulegenden Zeitwert
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Die erste Voraussetzung betrifft die regelmäßige Anpassung des Buchwerts einer Sachanlage an den beizulegenden Zeitwert. Wie bereits einleitend ausgeführt (s. Rz. 4), wurde im Rahmen des ersten MinStG-DiskE noch von einer geschäftsjährlichen Anpassung an den beizulegenden Zeitwert gesprochen. Da diese Formulierung im finalen MinStG — nicht jedoch in der Gesetzesbegründung zum RegE — angepasst wurde, ist nun von einem Gleichlauf mit den Vorschriften in IAS 16 auszugehen, welche lediglich von einer hinreichenden Regelmäßigkeit der Neubewertung sprechen. Hiernach sind auch Neubewertungen alle drei bis fünf Jahre zulässig (s. Rz. 4). Werden die Voraussetzung in IAS 16 für die Häufigkeit der Neubewertung erfüllt, sind uE. auch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Anpassung gem. § 22 MinStG erfüllt.