Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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VI. Immobilien-Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind (Abs. 1 Nr. 6)
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§ 5 Abs. 1 Nr. 6 MinStG sieht vor, dass Immobilien-Investmentvehikel, die OMG sind, von der Mindestbesteuerung ausgenommen sind und setzt insoweit Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL um. Was unter einem Immobilien-Investmentvehikel zu verstehen ist, wird nicht in Nr. 6, sondern in § 7 Abs. 15 MinStG (s. § 7 MinStG Rz. 84 ff.) legaldefiniert.