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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

XV. Inland (Abs. 16)

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§ 7 Abs. 16 MinStG definiert, welche Gebiete zum Inland gehören. Dies ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie der ihr zustehende Anteil an der ausschließlichen Wirtschaftszone und am Festlandsockel. Ein Verweis auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG erfolgt nicht, so dass die dort geltenden Einschränkungen nicht auf das MinStG anwendbar sein sollten.

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Der Begriff ausschließliche Wirtschaftszone umfasst nach Art. 55 SRÜ das jenseits des Küstenmeers gelegen und angrenzende Gebiet. Es gehört nicht mehr zur Bundesrepublik Deutschland. Völkerrechtlich ergeben sich jedoch beschränkte Hoheitsrechte. Nach Art. 57 SRÜ kann sich die ausschließliche Wirtschaftszone ausgehende von der Basislinie maximal 200 Seemeilen seewärts erstrecken. Die Basislinie ergibt sich aus der Niedrigwasserlinie, vgl. Art. 5 SRÜ. Die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland wurde durch die Proklamation vom begründet.

99

Der Festlandssockel umfasst nach Art. 76 Abs. 1 SRÜ den jenseits des Küstenmeers gelegenen Meeresboden und Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich über die gesamte natürliche Verlänger...

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