Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Einordnung der Vorschrift
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Das MinStG sieht eine separate Ermittlung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags für Investmenteinheiten eines Steuerhoheitsgebietes vor (s. § 72 MinStG Rz. 1, jurisdictional investment entity blending). Diese separate Betrachtung kann bei Thesaurierung einer Investmenteinheit zur Entstehung eines Steuererhöhungsbetrags führen, wenn auf Ebene der Investmenteinheit selbst keine Besteuerung erfolgt und der Investmenteinheit mangels Ausschüttung auch nicht die Steuern ihrer Anleger zugerechnet werden. Da bei Ausschüttung der Gewinne in späteren Jahren regelmäßig noch „reguläre“ Ertragsteuern auf Ebene des Anlegers anfallen, kann es zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommen (s. § 72 MinStG Rz. 93 f.). Um dies zu verhindern, kann unter den Voraussetzungen von § 74 Abs. 1 MinStG das Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen ausgeübt werden, wodurch im Ergebnis eine mindeststeuerfreie Thesaurierung von bis zu vier Jahren (sog. Bezugszeitraum, d.h. Geschäftsjahr der Einkünfteerzielung plus drei Geschäftsjahre) erreicht werden kann (Wahlrecht für steuerp...