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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Erstes Geschäftsjahr nach der Teilung (Abs. 3 Satz 1)

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§ 63 Abs. 3 MinStG regelt den Fall, dass sich eine Unternehmensgruppe, die die Umsatzgrenze erfüllt und damit im Jahr der Teilung der Anwendung des MinStG unterliegt, in zwei oder mehr Unternehmensgruppen aufteilt. § 63 Abs. 3 MinStG sieht vor, dass jede nach einer Teilung verbleibende Unternehmensgruppe eine Teilunternehmensgruppe bildet, für welche jeweils gesondert die Regelung des § 63 Abs. 3 MinStG Anwendung findet. § 63 Abs. 3 MinStG enthält Sonderregelungen für die ersten vier Geschäftsjahre, die nach der Teilung enden. Ab dem fünften Geschäftsjahr, das nach der Teilung endet, gilt wiederum die Grundregelung des § 1 Abs. 1 MinStG. Die Regelung des § 63 Abs. 3 MinStG fingiert die Erfüllung der Umsatzgrenze i.S.d. § 1 Abs. 1 MinStG, so dass die im Inland belegenen Geschäftseinheiten dieser Teilunternehmensgruppe steuerpflichtig sind. Im Unterschied zu den Regelungen in § 63 Abs. 2 MinStG, die § 1 Abs. 1 MinStG ergänzen und sich auf die vier vorangegangenen Geschäftsjahre beziehen, sieht § 63 Abs. 3 MinStG eine eigene Umsatzgrenze vor für die ersten vier Geschäftsjahre, die nach der Teilung enden, die zusätzlich zu § 1 Abs. 1 MinStG Anwendung findet. Die Sätze 1 und 2 bilden dabei zwei voneinander unabhängige Fiktionstatbestände.

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§ 63 Abs. 3 Satz 1 MinStG knüpft...

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