Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Umsatzgrenze bei Zusammenschluss und Teilung gem. § 63 MinStG (Abs. 1 Satz 2)
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Satz 2 stellt klar, dass sich die persönliche Steuerpflicht auch daraus ergeben kann, dass — im Fall eines Zusammenschlusses — nach § 61 Abs. 1 und 2 MinStG das Erreichen des Schwellenwertes oder — im Fall einer Teilung — nach § 61 Abs. 3 MinStG das Erreichen der Umsatzgrenze fingiert wird.