Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Steuerrecht
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Im deutschen Steuer(bilanz)recht wird zwischen Bilanzänderung und Bilanzberichtigung unterschieden: Die Begrifflichkeit der „Bilanzänderung“ ist enger gefasst; hierunter fällt ausschließlich das Ersetzen von zulässigen Bilanzansätzen durch andere ebenfalls zulässige Bilanzansätze. Werden hingegen unzulässige Bilanzansätze durch zulässige ersetzt, spricht das Steuerrecht von einer sog. „Bilanzberichtigung“.
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Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG ist die Berichtung einer fehlerhaften Bilanz dann nicht mehr zulässig, wenn diese einer Steuerfestsetzung zugrunde liegt, die nicht mehr aufgehoben oder geändert werden kann. Es gilt die Lehre vom formellen Bilanzzusammenhang, d.h., es ist die „erste noch offene Bilanz“ zu berichtigen.