Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Nullansätze für die maßgeblichen Berechnungsgrößen (Abs. 3)
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§ 87 Abs. 3 MinStG setzt die Anwendbarkeit des CbCR-Safe-Harbour voraus und bezieht sich bei transparenten obersten Muttergesellschaften nur auf die Sonderkonstellation des § 85 Abs. 2 Satz 2 MinStG. Wie oben (Rz. 4 und 24) ausgeführt, wird der Gewinn oder Verlust vor Steuern einer solchen Einheit dann in entsprechender Anwendung des § 69 MinStG auf null gekürzt. Dasselbe gilt für die dazugehörigen Steuern, falls sie trotz der Fiskaltransparenz der Einheit auf Ebene der Gesellschaft anfallen S. 1315 (wie in Deutschland bspw. die GewSt). Hingegen erfolgt keine Kürzung der für den Wesentlichkeitsgrenze-Test des § 84 Abs. 1 Nr. 1 MinStG maßgeblichen Umsatzerlöse der obersten Muttergesellschaft.
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Die in § 85 Abs. 3 MinStG vorgesehene entsprechende Anwendung des § 69 MinStG hat Folgewirkungen für die Berechnungsgrundlagen des Routinegewinn-Tests nach § 84 Abs. 1 Nr. 3 MinStG. Die dortige Regelung nimmt u.a. auf § 61 MinStG Bezug, dessen Abs. 2 Nr. 2 eine Sonderregel für transparente oberste Muttergesellschaften enthält. Danach vermindern sich bei solchen Einheiten die berücksichtigungsfähigen Beschäftigten und materiellen Vermögenswerte um den Anteil der ...