Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Optionale Einführung der NES
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Art. 1 Abs. 2 MinStRL ist zu entnehmen, dass die Einführung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer als Option für die Mitgliedsstaaten vorgesehen ist. Die MS haben somit ein „steuerpolitisches Wahlrecht“. Deutschland hat von der Möglichkeit der Einführung Gebrauch gemacht und die Details in §§ 90—93 MinStG geregelt.
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Es ist davon auszugehen, dass die meisten Steuerhoheitsgebiete, die eine Mindestbesteuerung einführen, zugleich eine nationale Ergänzungssteuer implementieren. Einige Staaten, wie z.B. die Schweiz , haben im ersten Schritt nur eine QDMTT eingeführt und die Anwendung der übrigen Mechanismen in die Zukunft verschoben.