Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Aktienbasierte Vergütungen sind von Art. 3.2.2 GloBE-MV sowie Art. 16 Abs. 3 MinStRL erfasst. Inhaltlich sind die Vorgaben der OECD und des Richtliniengebers weitestgehend kongruent.
Die notwendige, nationale Umsetzung von Art. 16 Abs. 3 MinStRL erfolgte in § 34 MinStG. Inhaltlich stimmen die Normen im Wesentlichen überein. Als bedeutsame Unterscheidung ist jedoch herauszustellen, dass Art. 16 Abs. 3 MinStRL wie auch Art. 3.2.2 GloBE-MV sowohl die im Abschluss ausgewiesenen Kosten als auch Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen erfasst, wohingegen § 34 MinStG nur auf Aufwendungen abstellt, die für aktienbasierte Vergütungen geleistet wurden. Durch das ausschließliche Abstellen auf Aufwendungen in § 34 MinStG und nicht auch auf Kosten für aktienbasierte Vergütungen ist eine unzureichende Umsetzung erfolgt. Durch die begünstigende Wirkung Art. 16 Abs. 3 MinStRL ist insoweit eine unmittelbare Anwendbarkeit zugunsten eines Steuerpflichtigen möglich, wenn ein Sachverhalt eintritt, der nicht vom Anwendungsbereich der deutschen Norm, aber von der MinStRL umfasst ...