Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Keine Investmenteinheiten
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Der Antrag gem. § 74 MinStG kann nicht für einen unmittelbar beteiligten gruppenzugehörigen Gesellschafter gestellt werden, der selbst als Investmenteinheit i.S.v. § 7 Abs. 18 MinStG qualifiziert. Hierdurch soll wohl vermieden werden, dass eine bis zu vierjährige mindeststeuerfreie Thesaurierung auf Ebene jeder Investmenteinheit vorgenommen werden kann. Bei Strukturen mit mehreren Investmenteinheiten in der Beteiligungskette muss der Antrag gem. § 74 MinStG nach hier vertretener Auffassung für den gruppenzugehörigen Gesellschafter der „obersten“ Investmenteinheit in der Beteiligungskette gestellt werden (zu den Folgen der Ausübung des Wahlrechts bei mehrstufigen Strukturen s. Rz. 110 und 123). Der Antrag gem. § 74 Abs. 1 MinStG im Hinblick auf die Ober-Investmenteinheit erfasst nach hier vertretener Auffassung „automatisch“ auch die nachgeschalteten Unter-Investmenteinheiten. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte in dem Mindeststeuer-Bericht jedoch auch angegeben werden, dass das Wahlrecht in Bezug auf die Unter-Investmenteinheit ausgeübt wurde (§ 76 Nr. 4 MinStG, s. auch § 73 MinStG Rz. 32).
Eine in Deutschland steuer...