Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Handelsbilanz II u.ä. „Abschlüsse“ (Nr. 1 Buchst. a a.F.)
14
Nach § 87 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a MinStG a.F. kommt als qualifizierter Konzernabschluss der für Konsolidierungszwecke an konzerneinheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln angeglichene Jahresabschluss der Geschäftseinheit vor Konsolidierungsanpassungen und Zwischenergebniseliminierungen S. 1332 in Betracht. In der Praxis wird im Prozess der Erstellung der Konzernbilanz regelmäßig auf sog. Berichtspakete bzw. die sog. Handelsbilanz II zurückgegriffen. Diese Rechnungslegungsinformationen sind gesetzlich nicht normiert, sondern werden nach Maßgabe konzerninterner Bilanzierungsleitlinien für Zwecke der Aufstellung des Konzernabschlusses anhand konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufbereitet. Der einleitende Teil des § 87 Abs. 1 Satz 2 MinStG a.F. könnte zwar seinem Wortlaut nach so verstanden werden, dass ein solches Berichtspaket nicht den Anforderungen an einen „Abschluss“ genügt, der als qualifizierter Konzernabschluss anerkannt werden kann. Eine derart enge grammatikalische Auslegung ist aber abzulehnen. Sie steht erstens im Widerspruch zum Vereinfachu...