Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Konzernstruktur (Nr. 2)

21

Nach § 76 Nr. 2 MinStG muss der Mindeststeuer-Bericht zusätzlich zur Auflistung der Geschäftseinheiten eine detaillierte Übersicht über die Konzernstruktur der Unternehmensgruppe enthalten. Diese Übersicht soll insbesondere darlegen, welche Geschäftseinheiten gem. § 7 Abs. 20 MinStG Kontrollbeteiligungen an anderen Geschäftseinheiten halten.

22

Für Mehrmütter-Unternehmensgruppen sind laut § 68 Abs. 6 Satz 2 MinStG spezifische Angaben zu jeder einzelnen Unternehmensgruppe erforderlich. Im Gegensatz zur Auflistung nach Nr. 1 müssen hier auch die gem. § 5 MinStG ausgeschlossenen Einheiten berücksichtigt werden.

23

Die Darstellung der Beteiligungsverhältnisse umfasst neben der prozentualen Beteiligungsquote auch die Qualifikation der Einheit, die die Beteiligung hält, und in der Regel deren Steuernummer, oder alternativ ein anderes Identifikationsmerkmal wie die Handelsregisternummer, falls keine Steuernummer vorhanden ist. Für ausgeschlossene Einheiten, die nicht die oberste Muttergesellschaft sind, sowie für weitere Einheiten, die nicht Teil der Unternehmensgruppe gem. § 4 Abs. 1 MinStG sind, ist die Angabe einer Steuernummer nicht notwendig. In ...

Daten werden geladen...