Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Anpassung permanenter Differenzen (Abs. 2 Nr. 3)
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Die letzte Voraussetzung sieht vor, dass dann Anpassungen vorzunehmen sind, wenn der abweichende Rechnungslegungsstandard — dh., der anerkannte oder zugelassene Rechnungslegungsstandard (s. Rz. 11) — insgesamt zu permanenten Differenzen im Verhältnis zum Rechnungslegungsstandard der OMG i.H.v. mehr als 1 Million Euro führt.
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Die Gesetzesbegründung könnte sich an dieser Stelle so lesen, dass es sich um eine Wertgrenze handelt, dh., dass bei einem Überschreiten der Grenze von 1 Million Euro, alle Beträge anzupassen sind und damit faktisch eine Erstellungspflicht nach dem Rechnungslegungsstadard, der zur Aufstellung des Konzernabschlusses der OMG verwendet wird, besteht. Darauf deutet zumindest der Wortlaut
„bei permanenten Differenzen, die 1 Million Euro übersteigen, ist es erforderlich, dass aufgrund der Anpassungen an den Rechnungslegungsstandard der obersten Muttergesellschaft, keine Differenzen mehr verbleiben“,
hin. Ebenfalls spricht die Gesetzesbegründung explizit von einer „Wertgrenze“. Auf der anderen Seite wäre es jedoch auch de...