Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte im betreffenden Steuerhoheitsgebiet
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Der Gesamtwert aller materiellen Vermögenswerte in einem betreffenden Steuerhoheitsgebiet ist letztlich in zwei Schritten zu ermitteln. Zunächst sind ist die Bewertung der relevanten materiellen Vermögenswerte an die für Konsolidierungszwecke angewendeten konzerneinheitlichen Bewertungsregeln und die für Konsolidierungszwecke verwendete Währung anzupassen; dies wird bereits für Zwecke des § 15 MinStG erfolgt sein (Bilanzierung der Höhe nach). Dies stellt sicher, dass auch die Bewertung der materiellen Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens der Geschäftseinheiten international S. 283 vergleichbar ist. Dabei fließen die Buchwerte wie Konsolidierungszwecke angesetzt ein, d.h. auch unter Beachtung etwaiger Bewertungs- oder Darstellungswahlrechte, wie etwa im Fall von steuerlichen Zulagen nach IAS 20.24. Nach Anpassung an die für Konsolidierungszwecke verwendete Währung erfolgt im zweiten Schritt die Addition der Buchwerte der relevanten materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten, die in de...