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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Steuererklärungserstellung

a) Mindeststeuerbericht § 75 MinStG

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Ein wesentlicher Anteil des Aufwands zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten entfällt auf die Deklarationspflichten, die das MinStG auferlegt. Hierbei ist zwischen dem Mindeststeuerbericht nach § 75 MinStG und der Mindeststeuererklärung nach § 95 MinStG zu unterscheiden. Der Mindeststeuerbericht ist gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 MinStG im Grundsatz von jeder inländischen Geschäftseinheit an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Davon abweichend kann gem. § 75 Abs. 1 Satz 2 MinStG eine weitere Geschäftseinheit, die in demselben Steuerhoheitgebiet ansässig ist, den Mindeststeuerbericht im Auftrag übermitteln. Zweckmäßiger dürfte dagegen die Regelung des § 75 Abs. 2 MinStG sein, wonach die Abgabe eines Mindeststeuerberichts von der obersten Muttergesellschaft unter der Voraussetzung eines abgeschlossenen Abkommens zum Austausch der Berichte „befreiende Wirkung“ hat.

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Zu begrüßen ist, dass bei der erstmaligen Erstellung der Mindeststeuerberichte eine zeitliche Erleichterung nach § 75 Abs. 2 Satz 3 MinStG besteht. Demnach ist die Übermittlung spätestens 18 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres, für das der Mindest...

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